Selten genannte Gründe für die invasive Ausbreitung von Kreuzkräutern:
- Kreuzkraut tritt insbesondere dort in Massen auf, wo die Natur nicht in Ordnung ist. Jakobskreuzkraut, aber beispielsweise auch das Raukenblättrige Kreuzkraut,
sind Zeigerpflanzen für gestörte Standorte. Sie deuten auf "kaputte" Böden hin und werden leider auch durch – eigentlich sehr positive – Nutzungsänderungen wie Extensivierungen und
Flächenstilllegungen in ihrer Ausbreitung gefördert. Die anspruchslosen Pionierpflanzen können sich gerade bei ungünstigen Boden-, Nährstoff- und Wasserverhältnissen in Vegetationslücken rasch
und in großen Mengen ansiedeln.
- Kreuzkräuter waren jahrelang deklarierter Bestandteil von Ansaatmischungen, die großflächig beispielsweise auf Stilllegungsflächen oder entlang von Verkehrswegen verwendet wurden. Auch wenn
derartige Ansaatmischungen mittlerweile nicht mehr auf dem Markt sein sollten, besteht immer noch die Gefahr von Saatgutverunreinigungen (teilweise keine bzw. nur unzureichende Kontrollen).
- Die Samen von Kreuzkräutern werden nicht nur durch den Wind verbreitet (Flugsamen), sondern ganz wesentlich auch über Fahrzeuge, Maschinen und Geräte (Haftsamen).
- Eine Ausbreitung von Kreuzkräutern – auch über große Entfernungen – kann außerdem im Rahmen von Baumaßnahmen über Samen-/wurzelhaltiges Erdmaterial sowie über verunreinigten Sand und Schotter
erfolgen.
Schlussfolgerungen:
- Die schnelle und massive Ausbreitung von Kreuzkraut ist kein „natürlicher“ Vorgang, sondern wird ganz erheblich durch uns Menschen verursacht!
- Es besteht Handlungsbedarf!
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- „Das Risikopotential hinsichtlich Tierhaltung, Tierschutz und Toxintransfer ist die menschliche Nahrungskette ist von wissenschaftlicher Seite klar belegt und unstrittig.
Anderweitige Haltungen und Einschätzungen werden i.d.R. aufgrund unzureichender Information getroffen.“ (K. Gehring, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft,
schriftliche Mitteilung vom 18.09.2014)
- „Die in den Kreuzkräutern enthaltenen Pyrrolizindin-Alkaloide dürfen auf keinen Fall in die Nahrungskette gelangen.“ (T. Addokwei, AELF Regensburg,
Vortrag auf der Pflanzenbautagung in Neumarkt am 29.01.2015)
- Kreuzkräuter können nur dann erfolgreich unter Kontrolle gebracht werden, wenn flächendeckend Maßnahmen erfolgen
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- Landwirte/Tierhalter haben keine Chance, ihre Futterflächen langfristig frei von Kreuzkraut zu halten und die hochgiftigen Pyrrolizidin-Alkaloide gelangen zudem auch über
Nicht-Futterflächen in die menschliche Nahrungskette, beispielsweise durch Bienen in den Honig.
- Aufgrund der invasiven Eigenschaften in Kombination mit der hohen Giftigkeit der Kreuzkräuter sollten sich alle von Kreuzkraut betroffenen Flächenbesitzer/-bewirtschafter verpflichtet
fühlen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Das betrifft insbesondere auch die Gemeinde-/Stadtverwaltungen sowie Straßen- und Autobahnmeistereien, aber auch Landschaftspflegeverbände,
Naturschutz- u. a. Fachbehörden und deren übergeordnete Fachverwaltungen!
- Da Kreuzkräuter bei uns in Deutschland bisher keiner Bekämpfungspflicht oder fachrechtlichen Regelungen unterliegen, ist die Beteiligung möglichst aller nur über viel Information und
Motivation möglich.
- Nur wer in der Lage ist Kreuzkräuter sicher zu erkennen, kann gezielt und erfolgreich vorgehen!
Eine effektive – d.h. frühzeitige und flächendeckende Kontrolle – wird von vielen Vertretern des Naturschutzes abgelehnt. Andere Verwaltungsbereiche nutzen deren Argumente für sich. Daher
werden – wenn überhaupt – zu spät Maßnahmen eingeleitet. Das ist die falsche Vorgehensweise!
- Frühes Handeln ist praktizierter Naturschutz und spart Aufwand und Kosten.
- Nicht zielführend sind Maßnahmen, die negative Folgen nur verzögern oder sogar verschärfen, wie Mulchen oder häufigere Mahd.
- Gerade eine manuelle Beseitigung von Kreuzkraut-Erstvorkommen ist im Sinne des Naturschutzes.
Ziel: frühe Schritte in die richtige Richtung erleichtern – Folgeschäden minimieren
- Vorbeugende Maßnahmen (Prävention) etablieren, beispielsweise eine Bodensanierung vor bzw. im Zuge einer Umwandlung von landwirtschaftlichen Nutzflächen in Naturschutzflächen
- Kein Kreuzkraut aussäen, auch nicht im Siedlungsbereich → Beispiel: Im Bienenweidepflanzenkatalog Baden-Württembergs wird das Raukenblättrige Kreuzkraut (Senecio erucifolius) immer noch (Stand März 2019) zur Aussaat im Siedlungsbereich
empfohlen!
- Wo zuvor kein Kreuzkraut vorhanden war, sollte auch keines geduldet werden!
Ganz wichtig: Schutz Kreuzkraut-freier Regionen
Es ist sinnvoll und notwendig, länderübergreifend fachrechtliche Regelungen zur effektiven Kontrolle von Pflanzen – auch heimischer Arten – einzuführen, die eine Gefahr für Menschen u./o. Tiere
darstellen.
- Kreuzkräuter haben sich in den letzten Jahren – ähnlich wie so manche gefährliche Infektion (z.B. durch multiresistente Krankenhauskeime) von vielen unbemerkt zu einer „Seuche“ entwickelt.
Daher sollte schnellstmöglich adäquat gehandelt werden.
Surveillance – Prävention – Früherkennung – sofortiges Handeln – Kontrollen
Weitere Hinweise und Argumentationshilfen finden Sie unter: Vorträge & Stellungnahmen
Fotos: © Wittgenstein Verlag & Barbara Lattrell